Der 78jährige ehemalige Architekt Richard Gärtner möchte seinem Leben ein Ende setzen. Dies soll, so sein Wunsch, ganz legal mit der Hilfe seiner Hausärztin geschehen, welche ihm ein todbringendes Mittel besorgen soll. Für die Ärztin kommt das aus ethischen Gründen nicht in Frage. Das Besondere an dieser Situation: Herr Gärtner leidet weder an einer physischen noch einer psychischen Erkrankung. Er möchte einfach nur sterben.
Richard Gärtners Fall wird nun im deutschen Ethikrat mit Sachverständigen aus dem Bereich Verfassungsrecht, Medizin und Kirche diskutiert. Herrn Gärtners Anliegen wird von seinem Anwalt Herrn Biegler vertreten, dessen Methodik so manchen Experten aus dem Konzept bringt. Strittig ist dabei nicht die Frage, welche Formen von Sterbehilfe für Ärzte straffrei sind, sondern, ob Mediziner dem Wunsch eines Sterbewilligen gerecht werden müssen – egal ob alt, jung, gesund oder krank.
Am Ende richtet sich die Vorsitzende des Ethikrates direkt an das Publikum mit der Frage: Soll Richard Gärtner das tödliche Präparat bekommen, um sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen?
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